Sicherheit & Transparenz - Kapitalschutz Bankenverordnung 3a

Die Sicherheit und Transparenz der Kunden steht bei der Intercore Financial im Zentrum. Um die neue Gesetzgebung zur Bankenverordnung 3a einzuhalten, nimmt die Intercore Financial GmbH niemals Gelder Ihrer Kunden direkt an. Die direkte Annahme von Kundengeldern für Devisenhändler ist mit der Änderung von der Bankenverordnung 3a per 01.04.2009 nicht mehr erlaubt.
Die Kundeneinlagen werden bei renommierten, regulierten Bankeninstituten wie CreditSuisse, UBS , LLB oder Bank Sarasin hinterlegt. Die Einlagensicherung beträgt somit 100‘000 CHF pro Person und ist durch das Schweizer Bankenrecht manifestiert. Die Intercore Financial ist so in der Lage einen optimalen Schutz Ihrer Kapitalien/Investments zu gewährleisten.

Vermittlung in Deutschland
Durch die Kooperation mit der Fond Direkt AG in Deutschland ist es der Intercore Financial gestattet aktiv mit Kunden aus Deutschland zusammen zu arbeiten und kann somit offiziell die Produkte einem breiteren Markt zur Verfügung stellen. Je nach Situation können die Konten über unseren Partner in Deutschland oder direkt über die Intercore Financial eröffnet werden.

Individuelles Bankdepot (Bridge Loan)
Ab einem Investment von 500‘000 Euro besteht die Möglichkeit die Kapitalien bei einem SWIFT-fähigen Bankinstitut mit min. AA Rating zu platzieren und somit die reine Handelsmargin beim Clearingpartner zu hinterlegen. Durch dieses Verfahren sind Sie in der Lage Ihre Kapitalien beim Bankeninstitut Ihres Vertrauen zu deponieren und zusätzlich mögliche Interest zu generieren. Weitere Informationen bezüglich dem Bridge-Loan Verfahren erhalten Sie direkt von unseren Kundenberatern.

